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   VGH Bayern, 13.03.2006 - 24 ZB 05.3191   

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VGH Bayern, 13.03.2006 - 24 ZB 05.3191 (https://dejure.org/2006,19413)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2006 - 24 ZB 05.3191 (https://dejure.org/2006,19413)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2006 - 24 ZB 05.3191 (https://dejure.org/2006,19413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 507 (Ls.)
  • DVBl 2006, 719 (Ls.)
  • DÖV 2006, 572
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 7 A 11445/16

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers allein aufgrund generalpräventiver

    Allein der mit Schreiben des Klägers vom 16. September 2014 gestellte Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis genügt - unabhängig davon, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind - nicht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. März 2006 - 24 ZB 05.3191 -, juris, Rn. 16 [zu § 56 AufenthG a.F.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07

    Niederlassungserlaubnis bei mehreren Verurteilungen - Daueraufenthaltsrichtlinie

    Gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie kann der Drittstaatsangehörige die Rechtstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nur erlangen, wenn er bei den zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates, in dem er sich aufhält, einen Antrag einreicht (vgl. zu diesem Antragserfordernis Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.01.2007 - 10 ME 44/07 - NVwZ-RR 2007, 348 - Hess. VGH, Beschluss vom 13.03.2006 - 24 ZB 05.3191 - NVwZ-RR 2006, 147).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

    Es genügt nicht, dass eine solche - wie hier im Oktober 2007 - beantragt wurde (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2008, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 13. März 2006 - 24 ZB 05.3191 -, juris; Armbruster, in: HTK-AuslR, Stand: November 2009, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Anm. 1 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 18 A 463/22

    Erteilung des Aufenthaltstitels "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" nur auf

    Ed. 1.1.2022, AufenthG § 9a Rn. 2, Dienelt/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 9a Rn. 12; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 ME 44/07 -, juris, Rn. 7, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. März 2006 - 24 ZB 05.3191 -, juris, Rn. 43 zum Antragserfordernis in Art. 7 Abs. 1 RL 2003/109/EG, für eine solche Antragstellung hier indes nichts ersichtlich ist und die Erteilung folgerichtig unterblieb.
  • BVerwG, 28.08.2017 - 1 B 124.17

    Ausweisung eines Asylsuchenden aus generalpräventiven Gründen wegen Annahme der

    Die Beschwerde setzt sich hier schon nicht mit der vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung eines anderen Obergerichts auseinander (VGH München, Beschluss vom 13. März 2006 - 24 ZB 05.3191 ), behauptet auch sonst die Klärungsbedürftigkeit dieser Frage, ohne sie in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung darzulegen, setzt sich nicht mit der umstrittenen Folgefrage auseinander, ob eine - als gegeben unterstellte - Fiktion dem "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt werden kann, und vernachlässigt zudem, dass das Berufungsgericht - wegen der im Zeitpunkt der Antragstellung bereits rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe - zu Recht zudem davon ausgegangen ist, dass der Kläger auch die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht erfüllt hat und es daher einer atypischen Konstellation bedurft hätte, um ihm abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
  • OVG Saarland, 27.08.2014 - 2 D 282/14

    Ausweisung wegen wiederholter Straftaten; Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 Satz

    Der Kläger kann sich ferner nicht auf besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG berufen, da er zwar im Bundesgebiet geboren wurde und sich hier auch mindestens 5 Jahre rechtmäßig aufgehalten hat, er jedoch im Zeitpunkt der Entscheidung über seine Ausweisung nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war; einem Aufenthaltstitel steht die ihm auf seinen Verlängerungsantrag erteilte Fiktionsbescheinigung im Sinne von § 81 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 AufenthG nicht gleich,(streitig, ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 13.3.2006 - 24 ZB 05.3191 -, juris; vgl. auch Hailbronner, AuslR, § 56 RN 10 m.w.N.; a.A. Hess. VGH, Entscheidung vom 28.12.2006 - 12 TG 2396/06 - , juris) zumal er auch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - wie noch auszuführen ist - nicht erfüllt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Es genügt nicht, dass eine Aufenthaltserlaubnis wegen eines - wie hier am 20. Februar 2006 - rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrages gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend gilt (vgl. das Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - 7 A 10881/09.OVG - InfAuslR 2010, 144 [145] und den Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2008 - 7 B 11049/08.OVG - ESOVGRP, BayVGH, Beschluss vom 13. März 2006 - 24 ZB 05.3191 - juris sowie Armbruster in HTK-AuslR zu § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG m.w.N. [Stand: März 2008]; so zu § 26 Abs. 4 AufenthG auch das den Beteiligten bekannte Urteil des BVerwG vom 30. März 2010 - 1 C 6.09 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 10 ZB 18.2660

    Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr nach Begehung erheblicher Straftaten

    Auch der vermeintliche Widerspruch der erstinstanzlichen Entscheidung gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 2006 (24 ZB 05.3191 - NVwZ-RR 2006, 507) ist nicht schlüssig dargelegt, da es nach dieser Entscheidung auch unter Berücksichtigung des Art. 8 EMRK nicht unzumutbar ist, wenn von einem Ausländer erwartet wird, dass er seine - wenn auch nur geringen - Sprachkenntnisse seines Heimatlandes ausbaut und erweitert, um in seinem Heimatland wieder Fuß fassen zu können (Ls. 2 des Beschlusses).
  • VG Stade, 11.08.2010 - 1 A 275/10

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines in 2000 eingereisten Iraners nach einer

    Es genügt nicht, dass er eine solche beantragt hat (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.12.2009 - 7 A 10881/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 13.3.2006 - 24 ZB 05.3191 -, juris).
  • VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 2721/06

    Ausweisung eines vorbestraften Serben

    Zum einen setzt die Erlangung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im Sinne der Richtlinie die Stellung eines entsprechenden Antrags durch den Drittstaatsangehörigen voraus (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie), vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.01.2007 - 10 ME 44/07 - BayVGH, Beschluss vom 13.03.2006 - 24 ZB 05.3191 - VG Freiburg, Urteil vom 28.09.2006 - 3 K 2689/04 - und weiter auch OVG NRW, Beschluss vom 04.07.2005 - 18 B 1635/04 -, einen solchen Antrag hat der Kläger nach dem Akteninhalt aber bisher nicht gestellt, zum anderen bedingt die Richtlinie kein generelles Ausweisungsverbot für "langfristig Aufenthaltsberechtigte".
  • OVG Bremen, 10.06.2010 - 1 B 119/10

    Begründung eines besonderen Ausweisungsschutzes durch die Fortgeltungsfiktion des

  • VGH Bayern, 27.04.2006 - 24 ZB 05.2915

    Ausländerrecht: Regelausweisung nach BtM-Straftat, Zurückstellung der

  • VG Augsburg, 14.04.2008 - Au 1 K 07.462

    Ausländerrecht (Irak); zwingende Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftat; kein

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2015 - 11 S 19.15

    Vorläufiger Rechtschutz; Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis; verspäteter

  • VG Frankfurt/Oder, 30.09.2010 - 5 K 1193/08

    Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner

  • VGH Bayern, 18.09.2009 - 10 ZB 09.1262

    Zwingende Ausweisung; keine Herabstufung zur Regel- bzw. Ermessensausweisung;

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